Pressemitteilungen und Ankündigungen des KFV

Rauchmelder sind Lebensretter

12.11.2017

Der Kreisfeuerwehrverband informiert zum 4. Rauchmeldertag

Rauchmelder sind nützliche, kleine und unauffällige Lebensretter, die es kostengünstig im Handel zu kaufen gibt. Zudem ist es in Hessen seit dem 01.01.2015 Pflicht, dass Wohnungs- und Hauseigentümer in selbstbewohntem und vermietetem Wohnraum Rauchmelder installieren. „Von einer flächendeckenden Installation kann aber immer noch nicht die Rede sein“, so Jens Richmann (stellvertretender Vorsitzender vom Kreisfeuerwehrverband Gießen). Immer wieder erleben die Feuerwehrleute Einsätze, in denen Schlimmeres durch die Installation eines funktionierenden Rauchmelders zu verhindern gewesen wäre. Aus diesem Grund möchte der Kreisfeuerwehrverband den 4. Rauchmeldertag am Freitag, den 13. Mai nutzen, um die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Gießen zu diesem Thema zu informieren.

„Beim Kauf eines Rauchmelders sollten Sie auf drei Qualitätsmerkmale achten“, informiert Horst Münch (stellvertretender Vorsitzender vom Kreisfeuerwehrverband Gießen). „Gesetzlich vorgeschrieben sind das CE-Kennzeichen und die DIN-Angabe EN 14604. Zusätzlich empfehlen wird die Auswahl eines Rauchmelders mit der Aufschrift Q.“ Diese Rauchmelder seien qualitativ hochwertiger und kosten ca. 25 Euro. Die hochwertige Qualität zeigt sich dadurch, dass Fehlalarme vermieden werden und die Bauweise stabiler und langlebiger ist. Zudem enthält ein solcher Rauchmelder eine fest eingebaute Batterie mit einer Lebensdauer von mindestens 10 Jahren. So entfällt der häufige Batteriewechsel.

Die Hessische Bauordnung sieht vor, dass jeweils ein Rauchmelder im Schlafzimmer, Kinderzimmer und in Fluren, die auch als Rettungswege dienen, angebracht werden muss. Zudem empfiehlt der Kreisfeuerwehrverband Gießen die Installation von weiteren Rauchmeldern in Gemeinschaftsräumen und Wohnzimmern.

Weitere Informationen zu diesem Thema sind unter www.rauchmelderlebensretter.de erhältlich.