Pressemitteilungen und Ankündigungen des KFV

Kreisfeuerwehrverband Gießen begrüßt Unfallentschädigungserlass

05.07.2019

Bessere Absicherung für unverheiratete Einsatzkräfte

Der mangelnde Versicherungsschutz für die hinterbliebenen Lebenspartner von im Einsatz getöteten ehrenamtlichen Feuerwehrleuten hat im Kreis Gießen für Unmut gesorgt. Konkret ging es darum, dass die hinterbliebenen nicht-ehelichen Partner von im Einsatz getöteter ehrenamtlicher Feuerwehrleute keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung seitens der Unfallkasse Hessen zu erwarten hatten, so wie es bei Verheirateten der Fall ist. Heutzutage leben viele Paare ohne Trauschein mit oder ohne Kinder langfristig zusammen. Dass die Lebenspartner schlechter gestellt werden als Ehepartner, stieß bei den heimischen Feuerwehrkräften auf Unverständnis und sorgte für Verärgerung. „Diese Absicherungslücke geht an der heutigen Lebenswirklichkeit vorbei und ist den ehrenamtlichen Feuerwehrkräften nicht zu erklären“, hatte sich Michael Klier (Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Gießen e.V.) dazu geäußert.

Kürzlich hat Staatsminister Peter Beuth (Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport) den Unfallentschädigungserlass unterzeichnet. Darin ist nun geregelt, dass rückwirkend zum 01. Januar 2019 auch nicht-eheliche Lebenspartner der Ehrenamtlichen in den Schutzbereich aufgenommen werden. Im Todesfall werden 25.000 Euro an die Hinterbliebenen ausgezahlt und im Falle einer Invalidität werden bis zu 60.000 Euro gezahlt. Dabei handelt es sich laut Erlass um „eine zusätzliche, einmalige und freiwillige Unfallentschädigung in Form einer einmaligen Kapitalabfindung.“ Das Geld wird vom Land Hessen gezahlt und wird nicht auf die Leistungen der Unfallkasse Hessen angerechnet. Der Unfallentschädigungserlass ist ein Teilschritt. Der ursprüngliche Vorschlag der Unfallkasse Hessen hätte auch eine Absicherung von Ersthelfern und Organspendern beinhaltet. „Aber da spielt bislang das hessische Sozialministerium nicht mit“, bedauert Michael Klier.

„Insgesamt begrüßen wir den Erlass vom Innenministerium. Zu danken haben wir dem hessischen Landesfeuerwehrverband, der in dieser Angelegenheit Standhaftigkeit und Durchsetzungsvermögen bewiesen hat“, erklärt Lothar Theis (stellvertretender Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Gießen e.V.).

Wie eine Nachfrage bei der Unfallkasse Hessen ergab, hat diese zwischenzeitlich eine Erhöhung und Dynamisierung der Einmalzahlungen an dauerhaft Schwerstverletzte und an Hinterbliebene nach Tod des Versicherten beschlossen. „Nun bleibt die Genehmigung durch den Sozialminister Kai Klose abzuwarten“, fügt Michael Klier hinzu. In einer Stellungnahme hieß es zuletzt, dass er diese Erhöhung „wegen des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht genehmigen“ wird.