Pressemitteilungen und Ankündigungen des KFV

Kreisfeuerwehrverband Gießen e.V. informiert über neue Fachempfehlung „Verhalten im Brandfall“

04.12.2019

Die fünf Verhaltensregeln im Brandfall (Brände vermeiden, Ruhe bewahren, Brand melden, In Sicherheit bringen und Löschversuch unternehmen), wie sie bislang kommuniziert wurden, sind laut der aktuellen Fachempfehlung vom gemeinsamen Ausschuss für Brandschutzerziehung und -aufklärung von der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) und des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) nicht mehr ausreichend. Der Kreisfeuerwehrverband Gießen e.V. (KFV) möchte die Bürgerinnen und Bürger über die aktuellen Empfehlungen informieren.

„Wir sehen in den neuen Fachempfehlungen eine wichtige und notwendige Weiterentwicklung der Informationen sowohl für die Bewohner von Wohnungen in Ein- und Mehrfamilienhäusern als auch für die Spezialisten in der Brandschutzerziehung und -aufklärung“, sagt die stellvertretende Vorsitzende des KFV Gießen, Julia Trampisch. Anlass der zweijährigen Entwicklungsarbeit des vfdb und des DFV war die Erkenntnis, dass es nicht möglich ist, die Bevölkerung zum richtigen Verhalten im Brandfall in Wohnungen zu bringen, wenn man nur fünf Regeln kommuniziert. Michael Klier, Vorsitzender des KFV Gießen erklärt dazu: „Die fünf Regeln sind zwar, wie bei der Brandschutzordnung Teil A nach DIN 14096 leicht zu merken, aber das Verständnis ist nicht ausreichend, um im eigenen Wohnumfeld unter sehr verschiedenen Randbedingungen richtig zu handeln.“

Ausschlaggebend für das Verhalten im Brandfall sind demnach die Randbedingungen. Es gibt keine einheitliche Regelung zum Verhalten, die für jede Situation in jeder Gebäudeart zutrifft. Die detaillierten Verhaltenshinweise für einen Brand im Einfamilienhaus unterscheiden sich in mehreren Punkten von den Hinweisen beim Brand in einem Mehrfamilienhaus. Weiterhin ist es noch entscheidend, ob es im Mehrfamilienhaus in der eigenen Wohnung brennt oder in einer beliebig anderen Wohnung im gleichen Mehrfamilienhaus. Zusätzlich stellt der Fall eines verrauchten Treppenhauses eine Sondersituation dar, die betrachtet werden muss. Aus diesem Grund werden in der Fachempfehlung „Verhalten im Brandfall“ folgende vier Fälle unterschieden:

  • Brand in der eigenen Wohnung eines Mehrfamilienhauses
  • Brand in einer anderen Wohnung eines Mehrfamilienhauses
  • Verrauchtes Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus
  • Brand in einem Einfamilienhaus

Allen gemeinsam sind die folgenden Hinweise: Ruhe bewahren, Mobiltelefon und Schlüssel griffbereit halten und dafür Sorge tragen, dass vor dem Gebäude ausreichend Platz für die Feuerwehr vorhanden ist. Die Komplettfassung der Fachempfehlung „Verhalten im Brandfall“ steht kostenlos unter folgendem Link zum Download zur Verfügung: www.feuerwehrverband.de/fe-verhalten-brandfall.html