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Was sind eigentlich Musikzüge?



Musikzüge sind nicht selbstständige Züge innerhalb einer Feuerwehr und sind wie z. B. ein Löschzug zu betrachten. Die Angehörigen eines Musikzuges sind daher Mitglieder der jeweiligen Standortfeuerwehr. Darüber hinaus können Musikzüge auch auf Verbandsebene aufgestellt werden. Träger des Musikzuges ist dann nicht die Kommune, sondern der jeweilige Feuerwehrverband. Jedoch sind die Musiker auch hierbei Mitglieder von Standortfeuerwehren und werden vom zuständigen Leiter für die Mitwirkung auf Verbandsebene abgestellt.

Musikzüge werden als Musik-, Spielmanns- oder Fanfarenzug bezeichnet. Neben dieser Bezeichnung führen sie den Namen ihrer Feuerwehr bzw. des Verbandes.

Aufgabe der Musikzüge ist in erster Linie, den Musikbedarf bei dienstlichen Anlässen der Feuerwehr zu decken. Die Musikzüge sind jedoch auch berechtigt, bei anderen Veranstaltungen Musik zu stellen. Der Einsatz der Musikzüge muss im Einvernehmen mit dem Leiter der Feuerwehr erfolgen.

Einteilung der Musikgruppen

Die Musikgruppen werden nach Sachgebieten bzw. ihrer Besetzungsform in verschiedene Gruppen eingeteilt. 

Spielmannszüge
  • Gruppe 1: Trommlercorps (Drumband ohne Bläser)
    auch in Verbindung mit Stabspielen
  • Gruppe 2: Trommler- und Pfeifercorps
    Spielmannszüge mit klappenlosen Flöten und Schlaginstrumenten jeglicher Art
  • Gruppe 3: Trommler- und Pfeifercorps
    Spielmannszüge mit Klappenflöten und Schlaginstrumenten jeglicher Art
  • Gruppe 4: Fanfarencoprs und Hörnercorps
    mit ventillosen Instrumenten sowei Schlaginstrumenten
  • Gruppe 5: Kombiniertes Fanfarencorps, Hörner oder Spielmannsflöten
    mit ventillosen Fanfaren, klappenlosen Flöten sowie Schlaginstrumenten aller Art
  • Gruppe 6: Kombiniertes Corps
    mit ventillosen Fanfaren und Hörnern, Klappenflöten und Schlaginstrumenten aller Art
  • Gruppe 7: Spielgruppen
    Instrumentalbesetzungen aus den Wertungsgruppen 1-6,
    auch mit Ventilinstrumenten und im Zusammenspiel mit Blasorchestern (einschließlich Schalmeien)

Blasmusik
  • Gruppe 8: Blasorchester in Harmoniebesetzung
    (Blechbläser, Holzbläser, Schlagwerk)
  • Gruppe 9: Blasorcherster in Blechbesetzung
    (Blechbläser, Saxophone, Schlagwerk)
  • Gruppe 10: Big-Bands

Führung der Musikzüge

Der Führer eines Musikzuges trägt die Dienstbezeichnung Musikzugführer, Spielmannszugführer oder Fanfarenzugführer und sollte den übrigen Zugführern in der Feuerwehr gleichgestellt sein. Er untersteht dem Leiter der örtlichen Feuerwehr (SBI/GBI) und sollte dem Führungsgremium der Feuerwehr bzw. des Verbands angehören.

Der Zugführer ist verantwortlich für
  1. die organisatorische Leitung,
  2. die Verbandsarbeit (für Musik),
  3. die musikalische Leitung und
  4. die musikalische Ausbildung.
Die unter 2, 3 und 4 stehenden Aufgaben können auf andere Personen delegiert werden.

Die Dienstkleidung der Musiker



Als Angehörige der Feuerwehr tragen die Mitglieder der Musikzüge einheitliche Dienstkleidung, Dienstgradabzeichen und Funktionsabzeichen nach der Dienstkleidungsvorschrift für die Feuerwehren des jeweiligen Bundeslandes. Die Funktionszeichen können gemäß Länderregelung getragen werden.
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