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Beantragung von Ehrenzeichen für Hessische Feuerwehrmusiker

Für die Beantragung des Hessischen Feuerwehrmusiker-Ehrenzeichens ist ab dem 01.01.2009 nur noch der neue Vordruck  zu verwenden. Er kann im Downloadcenter heruntergeladen werden oder auch bei der Geschäftsstelle des Landesfeuerwehrverbandes Hessen, Kölnische Straße 44, 34117 Kassel, Telefon 0561/78896308, angefordert werden.

Die Anträge sind in doppelter Ausfertigung mit der Unterschrift des Stabführers/Dirigenten und des Stadt-/ oder Gemeindebrandinspektors beim jeweiligen Kreisstabführer einzureichen. Die beim Antrag angefügten Richtlinien für die Beantragung und Verleihung der Ehrenzeichen für Hessische Feuerwehrmusiker sind zu beachten.

Ehrenmedaille "Feuerwehrmusik Hessen"

Diese Ehrenmedaille der Feuerwehrmusik Hessen kann nur an Funktionsträger in der Feuerwehrmusik ab dem Kreisausbilder aufwärts für besondere Verdienste verliehen werden.

Die vollständigen Richtlinien zur Verleihung der Ehrenmedaille sowie das Antragsformular können im Downloadcenter heruntergeladen werden.
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